Neues Jugendschutzgesetz ab April 2016
Neues Jugendschutzgesetz ab April 2016
Ab dem 1. April 2016 gelten Änderungen im Jugendschutzgesetz, die insbesondere den Onlinehandel mit Tabakwaren betreffen und auch den Bestellprozess beeinflussen.
Die Gesetzeslage
Mit dem Stichtag 1. April 2016 sind wir laut §10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes dazu verpflichtet, auf unserer Homepage deutlich zu kennzeichnen, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet. Zusätzlich bedarf es einer genauen Überprüfung der Volljährigkeit unserer Kunden. In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es dazu im Allgemeinen Teil, Abschnitt II:
„Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden im JuSchG folgende Maßnahmen ergriffen: [...]
2. Es wird sichergestellt, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.“
Zur Umsetzung der Altersprüfung online heißt es weiterhin in Abschnitt VI,5:
„Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter PersoCheck) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check).“ Eingabe der Ausweisnummer
Mit einem Kundenkonto geht es einfacher
Da wir die erfolgreiche Überprüfung Ihrer Volljährigkeit in Ihrem Kundenkonto hinterlegen und speichern dürfen, langt es für Kunden mit Kunden-Konto, die Altersüberprüfung einmal durchzuführen. Stellen Sie dazu bitte sicher, dass nur Sie Zugriff auf Ihr Passwort und Kundenkonto haben. Kunden ohne Kundenkonto müssen bei jeder Bestellung erneut eine Altersüberprüfung durchführen.
Zusätzliche Altersüberprüfung bei der Zustellung:
Auch bei der Zustellung der Pakete ist ab dem 01.04.2016 eine Altersüberprüfung, welche vom Zusteller vorgenommen wird, notwendig. Halten Sie oder der zur Entgegennahme Berechtigte bei der Zustellung daher bitte Ihren Ausweis bereit. Auf unseren Paketen wird es zukünftig auch einen Vermerk geben, der anzeigt, dass eine Auslieferung nur an Personen über 18 Jahren erfolgen darf. Sollten Sie Ihren Ausweis nicht parat haben, wird Ihr Paket sieben Tage in einer Postfiliale in Ihrer Nähe gelagert und kann gegen Vorlage des Ausweises abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.04.2106 keine Pakete an Packstationen ausliefern dürfen.
Wir tun alles, um die durch die Gesetzesänderung entstehenden Unannehmlichkeiten für Sie so gering wie möglich zu halten. Und danken Ihnen schon im Voraus für Ihr Verständnis. Es handelt sich um eine Gesetzesänderung, die für alle im Online-Tabakhandel tätigen Unternehmen gleichermaßen gilt. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Daher bitten wir Sie Tabakhändler, die sich nicht an die neuen Regelungen halten, darauf hinzuweisen – im Interesse der Jugend und des Händlers. Aber vor allem, um der Branche den politischen Druck zu nehmen. Nur wenn wir alle an einem Strang ziehen, ist ein erstklassiger Handel mit Tabakwaren bequem über das Internet weiterhin möglich."
Ihr Team der Tabakstube GmbH